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Häufig gestellte Fragen zu cashgateLEASING

Wie komme ich zu einem Leasing? Kann ich auch ein Occasionsfahrzeug leasen? Was kostet mich ein Leasing im Monat? Hier finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen.


Was ist Leasing?
Leasing ist kein Abzahlungskauf, sondern eine der Miete ähnliche Vertragsform. Sie zahlen Leasingraten als Entschädigung für die Nutzung Ihres Fahrzeuges, d.h. für den Wertverlust, inklusive Kosten. Beim Leasing steht die Nutzung und nicht das Eigentum im Vordergrund. Sie zahlen für ein Leasingobjekt eine feste Leasingrate über einen von Ihnen im Voraus festgelegten Zeitraum.

Wie komme ich zu einem Leasing?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit cashgate finanzieren möchten, brauchen Sie nur mit Ihrem Garagisten zusammen einen Antrag auszufüllen und diesen einzuschicken. Fragen Sie uns nach dem cashgate Partner in Ihrer Nähe. Nachdem wir überprüft haben, ob wir Ihnen die Finanzierung gewähren können, unterzeichnen Sie den Vertrag direkt beim Garagisten. Nach Vertragsunterzeichnung gilt ein schriftliches Widerrufsrecht von 7 Tagen. Bedingung ist, dass der Antragsteller mindestens 1 Jahr in der Schweiz wohnhaft sein muss.

Was kann alles finanziert werden?
Personenwagen und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Kann ich auch ein Occasionsfahrzeug leasen?
Wir bieten auch die Möglichkeit, Occasionen bis zu max. 4 Betriebsjahren und 80'000 km zu leasen. Von der ersten Inverkehrssetzung bis zum Ablauf des Leasingvertrags dürfen in der Regel 96 Monate nicht überschritten werden. Generell spielen auch die Marke und das Modell eine wichtige Rolle. Die Mindestfinanzierungssumme bei Occasionen beträgt CHF 15'000,-.

Bei Occasionsfahrzeugen muss beim Lieferanten immer die Frage nach der Besteuerungsart gestellt werden: Ist das Fahrzeug differenzbesteuert oder nicht? Dies ist von grosser Wichtigkeit für die Berechnung des Leasingzinses. Handelt es sich beim zu finanzierenden Fahrzeug um eine Differenzbesteuerung resp. Margenbesteuerung, kann die Leasinggesellschaft beim Kauf des Leasingobjekts keine Vorsteuer in Abzug bringen. Dadurch, dass der Leasingvertrag mehrwertsteuerpflichtig ist, muss dennoch auf die Leasingrate nochmals Mehrwertsteuer berechnet werden.

Erklärung Regelbesteuerung / Margenbesteuerung
1Regelbesteuert (inkl. 7,6% MWST):
Auf einem Objekt ist die Mehrwertsteuer voll angerechnet. Dadurch ist die Leasinggesellschaft als Käuferin berechtigt, die Vorsteuer geltend zu machen. Die MWST wird auf der Leasingrate dem Kunden in Rechnung gestellt (System der Mehrphasensteuer). (Variante B)

2Margenbesteuert (differenzbesteuert):
Die Mehrwertsteuerkette wurde durch einen Endverbraucher (Konsumenten) unterbrochen. Der gewerbliche Fahrzeughändler muss "nur" die Marge zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer abrechnen. Die Leasinggesellschaft hingegen hat als Käuferin eines solchen Fahrzeugs keine Möglichkeit mehr, das Objekt wieder voll zu entsteuern, muss aber ihrerseits die Leasingraten mit der MWST wieder belasten. (Variante A)

Darum ist es besonders bei Occasionen von grosser Bedeutung, dass Sie sich beim Garagisten nach der Besteuerungsart erkundigen: Ist das Fahrzeug margenbesteuert oder regelbesteuert? Klicken Sie bei der Offertberechnung die entsprechende Besteuerungsart an.

In unserem unten aufgeführten Berechnungsbeispiel sehen Sie, dass die Regelbesteuerung (Variante B) um ca. 8% günstiger ist als die Margenbesteuerung (Variante A). Sollten Sie noch Fragen in Bezug auf die Besteuerungsarten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Variante A
(2 Margenbesteuert /
Differenzbesteuert)
  Variante B
(1 Regelbesteuert /
inkl. 7.6%)
Kaufpreis   19'000.00   19'000.00
./. Vorsteuer 7.6%   0.00   1’342.00
Basis zur Berechnung der Rate   19'000.00   17'658.00
Laufzeit   36 Monate   36 Monate
Restwert exkl. MWST   1'000.00   1'000.00
Zinssatz   6.50%   6.50%
Monatsrate   555.00   514.00
Plus 7.6% MWST   42.20   39.10
Monatsrate inkl. MWST   597.20   553.10

Gesamtkosten Variante A: CHF 22'499.20
Gesamtkosten Variante B: CHF 20'911.80
Differenz: CHF 1'587.80 oder CHF 44.10 pro Monat

Was kostet mich ein Leasing im Monat?
Die Berechnung der Leasingrate ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie z.B. Anzahlung, Laufzeit, Restwert und gefahrene km pro Jahr. Unser Online-Leasing-Rechner zeigt Ihnen am schnellsten, mit welchen monatlichen Belastungen Sie rechnen müssen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie einfach Ihren Garagisten. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: Kontakt

Wann ist die erste Rate fällig?
Bei Vertragsbeginn wird die erste Rate fällig. Bei Leasingverträgen, die bis und mit dem 15. eines Monats abgeschlossen werden, wird der Vertragsbeginn rückwirkend auf den Ersten dieses Monats gesetzt. Bei Verträgen, die nach dem 15. eines Monats abgeschlossen werden, wird der Vertragsbeginn auf den Ersten des nächsten Monats gesetzt.

Kann ich das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags erwerben?
Der Fahrzeughändler hat mit uns einen Rückkaufvertrag abgeschlossen, der ihn zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Garagisten nach dem Kaufpreis des Leasingfahrzeugs zu fragen. Der zugrunde liegende Restwert nach ordnungsgemässem Vertragablauf steht gemäss Konsumkreditgesetz bei privaten Leasingnehmern immer auf dem Leasingvertrag.

Wie hoch ist der Restwert?
Der Restwert ist abhängig von Laufzeit und Kilometerleistung. Bei einer Laufzeit von z.B. 48 Monaten liegt der Restwert (bei einer Laufleistung von 20'000 km pro Jahr) bei rund 30% des Barkaufwertes des Leasingfahrzeuges.

Kann ich einen Leasingvertrag nach Ablauf verlängern lassen?
In den meisten Fällen ist eine Vertragsverlängerung möglich. Sie ist abhängig vom Fahrzeugalter (max. 108 Monate nach erster Inverkehrssetzung) sowie vom Kilometerstand (max. 200’000 km).

Kann ich meine Finanzierung auch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen?
Sie können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen. Dies erstmals 3 Monate nach Vertragsabschluss.

Wer darf das Fahrzeug fahren?
Ihr Leasingfahrzeug dürfen ausser Ihnen auch Ihre Familienangehörigen fahren. Für betriebliche Zwecke dürfen Sie das Fahrzeug auch Betriebsangehörigen überlassen, sofern eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht. Wenn Sie einmal gefahren werden möchten, darf sich auch ein anderer Führerscheininhaber ans Steuer setzen, sofern dieser eine sorgfältige Benutzung des Fahrzeugs gewährleistet. Allerdings bleiben Sie uns gegenüber für alle Schäden haftbar.
(Wir verweisen auf unsere Allg. Vertrags- bzw. Allg. Geschäftsbedingungen.)

Welche Versicherung muss ich abschliessen?
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz über die ganze Laufzeit abzuschliessen.

Wie ist die Garantie geregelt?
Ihr Fahrzeughändler wartet Ihr Leasingfahrzeug gemäss den Werkvorschriften und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Inspektionen, Verschleiss und Unfallreparaturen, das heisst alle Unterhaltskosten, übernehmen Sie für die Dauer des Leasing-Vertrags. Als Halter behandeln Sie das Fahrzeug also wie Ihr eigenes Auto. Es ist auf Ihren Namen zugelassen. Damit sind Sie auch für die Versteuerung und die Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Rechtliche Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt stets die cashgate AG. Für alle Gewährleistungsansprüche ist Ihr Fahrzeughändler, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, zuständig.

Was muss bei der Wartung des Fahrzeugs berücksichtigt werden?
Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Vor allem sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsdienste termingerecht von Ihrem Fahrzeughändler durchzuführen. Diese Vereinbarung wurde in den Allg. Vertrags- bzw. Allg. Geschäftsbedingungen festgelegt und dient Ihrer persönlichen Sicherheit sowie der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Eine sorgfältige Behandlung des Fahrzeugs wirkt sich am Ende des Leasingvertrages positiv aus. Fahrzeugmängel, die nicht durch eine normale Abnutzung entstanden sind oder durch unterlassene Wartungsarbeiten verursacht wurden, werden bei der Fahrzeugrückgabe auf Ihre Kosten behoben.

Wie gehe ich vor, wenn das Fahrzeug vorgeführt werden muss?
Sofern Ihr Fahrzeug vorgeführt werden muss (innerhalb der ersten drei Jahre normalerweise nicht nötig – genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Garagisten), empfehlen wir Ihnen, dies bei Ihrer Werkstatt in Auftrag zu geben, am besten im Rahmen einer Inspektion – dann erhalten Sie die Abnahme ohne Wartezeit.

In welchem Zustand muss das Fahrzeug zurückgegeben werden?
Rechtzeitig vor Ablauf des Leasingvertrags werden Sie von uns informiert, wie bei der Vertragsbeendigung vorzugehen ist. Fällt das Vertragsende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, gilt der nächstfolgende Werktag als Endtermin für Ihren Vertrag. Lässt sich eine Verzögerung bei der Fahrzeugrückgabe nicht vermeiden (z.B. Urlaubsfahrt, verzögerte Lieferung des neuen Fahrzeuges o.Ä.), unterrichten Sie uns bitte rechtzeitig – in diesem Fall verlängern wir Ihren Vertrag gerne um eine Überbrückungszeit.

Sind Änderungen am Fahrzeug erlaubt?
Falls Sie an Ihrem Leasingfahrzeug nachträgliche Änderungen vornehmen lassen möchten (z.B. eine Anhängerkupplung einbauen lassen), ist das jederzeit möglich. Die Kosten für solche Einbauten können jedoch nicht nachträglich in die Leasingraten einbezogen werden, sondern müssen von Ihnen direkt bezahlt werden. Ihr Garagist informiert Sie gerne darüber, ob diese Änderungen in den Fahrzeugausweis einzutragen sind. Allfällige Einbauten können bei Leasingende von Ihnen wieder rückgängig gemacht werden. Andernfalls gehen die Änderungen entschädigungslos in unser Eigentum über und verbleiben im bzw. am Fahrzeug.

Ist Leasing teurer als Kauf?
Die Fremdfinanzierung ist grundsätzlich immer teurer als die Selbstfinanzierung. Bei einer Selbstfinanzierung sind jedoch auch die entgangenen Erträge einer nicht mehr möglichen alternativen Anlage des Barkaufpreises, die so genannten Opportunitätskosten, zu berücksichtigen. Bei Fremdfinanzierung im Autoleasing vermeiden Sie zudem jegliche Eigentümerrisiken eines Barkaufs (Verlust bei Wiederverkauf, Eintausch).

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit
Setzen Sie sich umgehend mit cashgate in Verbindung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen eine faire Lösung.

Lohnt sich Leasing nur für Firmenkunden oder auch für Privatkunden?
Leasing ist sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen geeignet. Die Vorteile des Leasings kommen dabei sowohl Privaten wie Firmen zugute: Sie bezahlen nur für die Nutzung des Fahrzeugs und können somit Ihre Eigenmittel und Kreditlimiten für andere Zwecke nutzen. Die Kosten sind fest kalkulierbar, denn Sie wissen bereits vor Vertragsabschluss, was Sie Ihr Fahrzeug jeden Monat kostet.

Was passiert am letzten Tag der Leasingdauer?
Das Leasingfahrzeug wird einer gründlichen Prüfung unterzogen. Eine übermässige Abnützung wird dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Es existieren keine Richtlinien zu Abnützungen an Leasingfahrzeugen. Eindeutig ist die Abnützung, wenn sie in den Schadensbereich geht. Kosten für Brandlöcher in Sitzen, Kratzer und Beulen in der Karosserie und übermässig stark abgefahrene Reifen etc. sind bei der Rückgabe vom Leasingnehmer zu übernehmen.

Das Ende eines cashgateLEASING Vertrags?
Ist meist der Anfang eines neuen. Wenn Sie die vielen Vorteile eines Leasingfahrzeugs in der Praxis kennen und schätzen gelernt haben, werden Sie sicher auch Ihr neues Auto wieder leasen wollen. Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns oder mit Ihrem Autohändler, hinsichtlich eventueller Lieferzeiten für Ihr Wunschauto sollte dies frühzeitig vor Vertragsende geschehen.



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