Fahrzeug-Änderungen: Darf ich am geleasten Fahrzeug Änderungen vornehmen?
Falls Sie nachträgliche Fahrzeug-Änderungen vornehmen lassen möchten, z.B. den Einbau einer Anhängerkupplung, ist das jederzeit möglich. Die Kosten für Fahrzeug-Änderungen können jedoch nicht nachträglich in die Leasingraten einbezogen werden, sondern müssen von Ihnen direkt bezahlt werden. Ihr Garagist informiert Sie gerne darüber, ob die von Ihnen gewünschten Fahrzeug-Änderungen in den Fahrzeugausweis einzutragen sind. Allfällige Einbauten können bei Leasingende von Ihnen wieder rückgängig gemacht werden. Andernfalls gehen die Fahrzeug-Änderungen entschädigungslos in unser Eigentum über und verbleiben im bzw. am Fahrzeug.