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Leasing-Garantie: Wie ist die Garantie beim Leasingfahrzeug geregelt?


Ihr Fahrzeughändler wartet Ihr Fahrzeug gemäss den Werkvorschriften und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Die Leasing-Garantie unterscheidet sich somit nicht von der Garantie eines gekauften Fahrzeugs. Sie übernehmen die Unterhaltskosten, also Inspektionen, Verschleiss und Unfallreparaturen, für die Dauer des Leasing-Vertrags. Als Halter behandeln Sie das Fahrzeug also wie Ihr eigenes Auto. Es ist auf Ihren Namen zugelassen. Damit sind Sie auch für die Versteuerung und die Versicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Rechtliche Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt stets die cashgate AG. Für alle Ansprüche zur Leasing-Garantie ist Ihr Fahrzeughändler, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, zuständig.



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