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Weitere Fahrer: Wer ausser mir darf das geleaste Fahrzeug fahren?


Ausser Ihnen dürfen auch weitere Fahrer Ihr Leasingfahrzeug benutzen. Dazu gehören Ihre Familienangehörigen. Für betriebliche Zwecke dürfen Sie das Fahrzeug auch Betriebsangehörigen überlassen, sofern eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht. Wenn Sie gefahren werden möchten, darf sich auch ein anderer Führerscheininhaber ans Steuer setzen, sofern dieser eine sorgfältige Benutzung des Fahrzeugs gewährleistet. Für alle Schäden am Fahrzeug bleiben weiterhin Sie haftbar.



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