Häufige Fragen zu: Kredit und Arbeitslosigkeit
Was passiert mit meinen Kreditraten, wenn ich plötzlich arbeitslos oder arbeitsunfähig werde?
Unsere optionale Ratenabsicherung bietet gegen eine geringe Gebühr einen umfassenden Risikoschutz für Ihren Kredit im Falle von Zahlungsunfähigkeit. Dazu zählen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers verzichten wir auf die Einforderung der in diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Restschuld.
Übrigens: Mit cashgate können Sie Ihre Raten auch nachträglich noch bis zu 90 Tage nach Kreditabschluss absichern.
Kann ich einen Kredit beantragen, wenn ich arbeitslos bin?
Nein, dies ist nicht möglich. Ein Kredit wird ausschliesslich erwerbstätigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gewährt.
Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Welche Auswirkungen hat plötzliche Arbeitslosigkeit auf meinen Kredit?
Werden Sie unverschuldet zahlungsunfähig – zum Beispiel durch plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder einen Unfall – tragen Sie das Risiko. cashgate bietet Ihnen mit der optionalen Ratenabsicherung gegen eine geringe Gebühr einen umfassenden Risikoschutz für Ihren Kredit. Eine Ratenabsicherung für den Todesfall ist nicht nötig. Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers verzichtet cashgate auf die Einforderung der in diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Restschuld. Kleiner Tipp: Sie können bis zu 90 Tage nach Vertragsabschluss Ihre Raten nachträglich noch absichern.