Leasingfahrzeug

Die Leasinggesellschaft bzw. das finanzierende Kreditinstitut erwirbt das Eigentum am Leasingobjekt (z.B. ein Fahrzeug) und überlässt es gegen die Bezahlung der vereinbarten monatlichen Leasingraten dem Leasingnehmer vorübergehend zum Gebrauch und zur Nutzung für die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer.

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