Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte und zeitgemässe Form der Finanzierung eines Konsum- oder Investitionsgutes («Leasingobjekt»). Dabei stehen der Gebrauch und die Nutzung des Leasingobjekts (z.B. eines Fahrzeugs) durch den Leasingnehmer im Vordergrund. Die Leasinggesellschaft bzw. das finanzierende Kreditinstitut erwirbt das Eigentum am Leasingobjekt und überlässt es dem Leasingnehmer zum Gebrauch und zur Nutzung für die vertraglich vereinbarte Leasingdauer und gegen Bezahlung monatlicher Leasingraten. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt dabei immer bei der Leasinggeberin.
Typische Vertragsbestandteile eines Leasingvertrags sind:
- Der Leasingnehmer verpflichtet sich zum Unterhalt und zur fristgemässen Wartung des Leasingobjekts.
- Er haftet während der Leasingdauer (u.a. mittels seiner obligatorischen Vollkaskoversicherung) für allfällige Schäden am Leasingobjekt.
- Nach Ablauf des Leasingvertrags muss der Leasingnehmer das Leasingobjekt zurückgeben. Es besteht aber die Möglichkeit, den Kauf des Leasingobjekts bei der Leasinggesellschaft zu beantragen oder eine Verlängerung des Leasingvertrags auszuhandeln.
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